THERAPIE
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Ausschließlich Privatpersonen.
Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.
Pro kWpeak wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 400 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak vergeben.
Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik- Anlage.
Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb einer 12-wöchigen Frist, spätestens jedoch bis zum 30.11.2013, errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist bis zum 30.11.2013 unter PV2013.at möglich.
Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund und Nachweis Zählpunktnummer) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittellten Link ein Antrag gestellt werden. Ab Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt. Für Registrierungen nach dem 7.9.2013 ist die Frist für die Antragstellung einheitlich der 30.11.2013.
Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.
Die Förderungshöhe basiert auf der Anlagenleistung (kWpeak) und der Montageart der Module und wird in Form eines nichtrückzahlbaren Pauschalbetrags ausbezahlt.
Photovoltaik-Anlagen für private Wohngebäude
Förderungsfähige Anlagenleistung : maximal 5,00 kWpeak* Förderungssatz für freistehende und Aufdachanlagen : 300 Euro/kWpeak Förderungssatz für gebäudeintegrierte Anlagen : 400 Euro/kWpeak
Förderungsfähige Anlagenleistung : maximal 5,00 kWpeak* Förderungssatz für freistehende und Aufdachanlagen : 300 Euro/kWpeak Förderungssatz für gebäudeintegrierte Anlagen : 400 Euro/kWpeak
Was ist REITTHERAPIE ?
Förderungsfähige Anlagen sind Anlagen, die
neu errichtet werden
von einer Privatperson zur Förderung eingereicht werden
in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. Anlagen, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
ein Errichtungs- bzw. Lieferdatum ab 12.04.2013 aufweisen
der Stromversorgung von Gebäuden dienen, die nachweislich überwiegend privat genutzt werden (mehr als 50 % der Gebäudefläche)
keine Tarif-Förderung gemäß Ökostromgesetz
BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgF), sowie keine anderen Förderungen (z.B. Landes- oder Gemeindeförderung) erhalten.
BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgF), sowie keine anderen Förderungen (z.B. Landes- oder Gemeindeförderung) erhalten.
Welche Anlagen werden nicht gefördert ?
Nicht förderungsfähige Anlagen sind Anlagen, die
eine Erweiterung bereits bestehender Anlagen darstellen
von einem Verein, Firma oder Institut zur Förderung eingereicht werden
in Eigenregie verbaut oder angeschlossen wurden
ausschließlich im Inselbetrieb (kein Netzzugang) betrieben werden
bereits vor dem 12.04.2013 geliefert wurden
die überwiegend (>50%) der Stromversorgung eines Vereins- oder Firmengebäudes dienen
eine Tarif-Förderung gemäß Ökostromgesetz
(BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgF) oder eine andere Förderung (wie z.B. eine Landes- oder Gemeindeförderung) erhalten.
(BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgF) oder eine andere Förderung (wie z.B. eine Landes- oder Gemeindeförderung) erhalten.